Diese Reisebedingungen, die bei der Anmeldung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge des Deutschen Reisebüroverbandes erstellt.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Eine befristete Reservierung ist möglich. Spätestens nach zwei Wochen ist anzuzahlen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den RV zustande.
Bezahlung
Bei Mehrtagesfahrten sind beim Erhalt der Buchungsbestätigung 10% des Reisepreises anzuzahlen. Der Restbetrag ist bis zwei Wochen vorher zu bezahlen. Tagesfahrten sind bis zwei Wochen vorher zu bezahlen, Tagesfahrten mit Theaterkarten bis vier Wochen vorher.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Reiseprogramm. Der RV ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen zu informieren. Bei auftretenden Leistungsänderungen und Mängeln ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter zur Kenntnis zu geben.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Der Ersatzanspruch des RV bei Reisen unter 250,- € Reisepreis beträgt ab vier Wochen vorher 25,- €, ab zwei Wochen vorher 50,- €, ab eine Woche vorher 100% des Reisepreises. Bei Reisepreisen über 250,- € beträgt der Anspruch ab vier Wochen vorher 50,- €, ab zwei Wochen vorher 100,- €, ab eine Woche vorher 100% des Reisepreises. Für Stornierungen und Umbuchungen werden pro Person zusätzlich 5,- € Gebühr berechnet. Für Flug- und Schiffsreisen gelten die Stornobedingungen der Fluggesellschaften und Reedereien oder Paketreiseveranstalter.
Bis zwei Wochen vor dem Reisetermin kann eine Tagesfahrt kostenfrei storniert werden. Rückerstattet werden vom RV Kosten für gebuchte Fremdleistungen, die noch storniert werden konnten. Ab vier Wochen vorher wird eine Umbuchung wie eine Stornierung behandelt. Den Reisenden wird bei der Buchung der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
Rücktritt durch den RV
Bei Mehrtagesfahrten kann der RV bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird. Bei Tagesfahrten ist das bis eine Woche vorher möglich. Der Kunde erhält in diesem Fall die eingezahlten Beträge in vollem Umfang zurück. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt, so können sowohl RV als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Gewährleistung
Für vereinbarte Leistungen, die nicht erbracht wurden, kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Schadensersatz hat der RV zu leisten, wenn er den Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel an der Reise führt. Der RV haftet nicht für von ihm vermittelte Leistungen und Fälle höherer Gewalt. Für Diebstahl und Abhandenkommen von Reisegepäck ist eine Haftung des RV ausgeschlossen. Für grobe Verunreinigungen und mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher. Für die Einhaltung der Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.